ManaWGApp öffnenKaution in der WG: Höhe, Raten, Auszug und Rückzahlung
Die Kaution ist oft der größte Betrag, den ihr beim Einzug in eine WG auf einmal zahlt. Wohin sie geht und wer sie zurückzahlt, hängt davon ab, wie euer Mietvertrag aufgebaut ist. Beim Auszug einer Person sorgt das regelmäßig für Fragen. Diese Seite fasst die Regeln aus § 551 BGB und die gängige Praxis zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen helfen Mietervereine.
Von Abubakar Abditube (ManaWG) · Veröffentlicht am · Aktualisiert am
Höhe: höchstens drei Nettokaltmieten
Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Miete betragen, die auf einen Monat entfällt, ohne Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind (§ 551 Abs. 1 BGB). Gemeint sind drei Nettokaltmieten. Bei 1.200 € Kaltmiete für die ganze Wohnung sind das höchstens 3.600 €, bei einem gemeinsamen Hauptmietvertrag mit vier Personen also 900 € je Person. Bei Einzelmietverträgen gilt die Grenze für jeden Vertrag, bei Untermiete für den Untermietvertrag. Eine höhere Vereinbarung ist zum Nachteil des Mieters unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB). Zu viel gezahlte Kaution könnt ihr zurückfordern.
Drei Raten statt alles auf einmal
Bei einer Geldkaution dürft ihr in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen (§ 551 Abs. 2 BGB). Fällig wird die Kaution also erst mit dem vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses, nicht schon bei der Besichtigung oder vor Vertragsschluss. Wer vorher Geld überweisen soll, sollte misstrauisch sein: Die Verbraucherzentrale nennt Vorkasse und eine Kaution vor Vertragsschluss als bekannte Betrugsmasche.
Wo die Kaution liegt
Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen, zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Eine andere Anlageform kann vereinbart werden, auch sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Pflicht zur getrennten Anlage soll euer Geld im Insolvenzfall des Vermieters schützen, setzt aber voraus, dass der Vermieter sie tatsächlich eingehalten hat. Lasst euch bei Bedarf den Nachweis der Anlage zeigen.
Wer zahlt die Kaution, und wer verwahrt sie?
Das hängt vom Vertragsmodell ab. Bei Untermiete zahlt ihr die Kaution an den Hauptmieter, nicht an den Vermieter. Bei Einzelverträgen zahlt jede Person ihre eigene an den Vermieter. Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag liegt eine Kaution für den ganzen Vertrag beim Vermieter, und ihr klärt untereinander, wer welchen Anteil eingezahlt hat. Die Tabelle zeigt die vier häufigen Fälle. Die drei Vertragsmodelle selbst erklärt die Seite WG-Mietvertrag.
Kaution je Vertragsform
| Vertragsform | Kaution geht an | Beim Auszug einer Person |
|---|---|---|
| Hauptmieter mit Untermietern | den Hauptmieter | Untermieter fordert sie nach angemessener Prüffrist vom Hauptmieter zurück |
| Einzelmietverträge | den Vermieter, je Person | Vermieter zahlt nach der Prüffrist zurück, der Nachfolger zahlt meist neu |
| Gemeinsamer Hauptmietvertrag | den Vermieter, für den ganzen Vertrag | bleibt beim Vermieter, der Anteil wird intern mit Nachfolger oder WG geklärt |
| Nachmieter tritt in den Vertrag ein | bleibt beim Vermieter | Ausziehende bekommen den Betrag intern vom Nachmieter |
Orientierung ohne Rechtsberatung. Im Einzelfall zählt, was im Vertrag steht.
Auszug und Nachmieter
Zieht jemand aus, hängt es wieder vom Vertrag ab. Bei Untermiete endet nur der Untermietvertrag, die Kaution des Hauptmieters beim Vermieter bleibt unberührt, und ihr fordert eure Kaution beim Hauptmieter zurück. Bei Einzelverträgen bekommt ihr sie vom Vermieter zurück, der vom Nachfolger meist eine neue Kaution verlangt. Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag läuft der Vertrag mit den anderen weiter, und die Kaution bleibt beim Vermieter. Einen Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter hat die ausziehende Person dann in der Regel nicht. Meist zahlt der Nachfolger seinen Anteil direkt an sie. Gegenüber dem Vermieter ändert das rechtlich nichts. Haltet die Absprache deshalb schriftlich fest. Das Ausscheiden aus einem gemeinsamen Vertrag setzt grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters voraus. Was beim Auszug sonst ansteht, steht in der Auszugs-Checkliste und unter WG-Zimmer kündigen.
Rückzahlung: Wie lange darf es dauern?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Vermieter hat eine angemessene Prüffrist, um zu klären, ob ihm noch Forderungen zustehen. Der Deutsche Mieterbund nennt für einfache Fälle zwei oder drei Monate, im Einzelfall kann auch eine Frist von mehr als sechs Monaten angemessen sein, zum Beispiel wenn noch eine Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr aussteht. Die oft genannten drei bis sechs Monate sind ein Richtwert, keine Obergrenze. Die Rückzahlung wird fällig, wenn die Prüffrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen mehr zustehen (BGH, Urteil vom 20.07.2016, VIII ZR 263/14). Bei Untermiete ist der Hauptmieter Vermieter des Untermietvertrags, die Regeln gelten dort entsprechend.
Einbehalt und Schäden
Der Vermieter darf nur Beträge für Forderungen einbehalten, die ihm tatsächlich zustehen können, etwa Schäden oder eine Nebenkostennachzahlung. Steht nur noch die Betriebskostenabrechnung aus, darf er einen großzügig bemessenen Teil zurückhalten und den Rest auszahlen. Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass der Vermieter auch verjährte Schadensersatzforderungen noch mit der Kaution verrechnen darf, solange er sie nicht abgerechnet hat (Az. VIII ZR 184/23). Ein Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug hilft deshalb, Streit zu vermeiden.
Alternativen: Bürgschaft oder Kautionsversicherung
Statt Bargeld gibt es die Kautionsbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung. Das ist eine freiwillige Vereinbarung: Der Vermieter muss sie nicht akzeptieren, und der Vertrag muss diese Form zulassen. Die Sicherheit insgesamt darf die Grenze von drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Lest die Bedingungen vorher genau, vor allem, ob Kosten anfallen und wer im Ernstfall zahlt. Schließt eine Versicherung erst ab, wenn der Vermieter zugestimmt hat. Eine Empfehlung für einen Anbieter geben wir nicht.
Übergabeprotokoll und Belege
Haltet beim Einzug in einem Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen fest, in welchem Zustand das Zimmer und die gemeinsamen Räume sind, und lasst es von beiden Seiten unterschreiben. Schreibt außerdem auf, wer wann welchen Betrag an wen gezahlt hat, am besten per Überweisung statt bar. Bewahrt Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Kautionsnachweis auf; die Verbraucherzentrale rät, sie drei Jahre nach dem Auszug aufzubewahren. Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist (§§ 195, 199 BGB).
Was ManaWG dabei kann und was nicht
ManaWG hat keine eigene Funktion für die Kaution, hilft aber an anderer Stelle. Legt Kaltmiete und Nebenkosten als getrennte Fixkosten in der WG-Kasse an, dann seht ihr jederzeit, welche Kaltmiete der Kaution zugrunde liegt. Streckt eine Person die Kaution für andere vor, könnt ihr den Betrag als einmalige Ausgabe eintragen und nur die Beteiligten auswählen. Der Saldo zeigt dann, wer wem etwas schuldet. ManaWG rechnet nur in Euro. Wer welchen Anteil eingezahlt hat, haltet ihr außerhalb der App schriftlich fest.
Häufige Fragen zu Kaution in der WG
Wie hoch darf die Kaution in der WG sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, also ohne als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten (§ 551 BGB). Bei Einzelverträgen gilt die Grenze für jeden Vertrag, bei Untermiete für den Untermietvertrag.
Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?
Nein. Ihr dürft sie in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den folgenden Mietzahlungen.
Wer bekommt die Kaution zurück, wenn ich aus der WG ausziehe?
Bei Untermiete zahlt der Hauptmieter zurück, bei Einzelverträgen der Vermieter. Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag bleibt die Kaution beim Vermieter, und meist zahlt der Nachfolger euren Anteil direkt an euch.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Es gibt keine feste Frist, nur eine angemessene Prüffrist. Der Mieterbund nennt zwei oder drei Monate für einfache Fälle, im Einzelfall auch mehr als sechs. Nur konkret erwartete Forderungen darf er einbehalten.
Darf ich die Kaution schon vor dem Vertrag zahlen?
Davon rät die Verbraucherzentrale ab. Fällig wird die erste Rate erst mit Beginn des Mietverhältnisses. Eine Zahlung vor Vertragsschluss oder Besichtigung ist ein typisches Betrugsmerkmal.
Quellen (Stand 29. Oktober 2026)
- § 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- § 548 BGB, Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
- Deutscher Mieterbund, Der Anspruch des Mieters auf Rückgewähr der Kaution (PDF)
- Deutscher Mieterbund, BGH zur Aufrechnung verjährter Schadensersatzforderungen mit der Kaution
- Verbraucherzentrale, Mietvertrag und Kaution
- Verbraucherzentrale, Aufbewahrungspflichten
- Verbraucherzentrale, Fake-Wohnungen im Internet
- Juraforum, Muss der Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptieren?
Eure WG, an einem Ort.
Kostenlos, ohne Werbung, im Browser.