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Rundfunkbeitrag in der WG

In einer WG fällt der Rundfunkbeitrag einmal pro Wohnung an, nicht pro Person. Hier steht, wer zahlen muss, wie sich Mitbewohner abmelden, wenn schon jemand zahlt, und wie ihr den Betrag teilt. Die Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was der Beitragsservice schreibt.

Von Abubakar Abditube (ManaWG) · Veröffentlicht am · Aktualisiert am

Ein Beitrag pro Wohnung

Im privaten Bereich ist nach § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu entrichten, und zwar vom Inhaber der Wohnung. Inhaber ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt (§ 2 Absatz 2). Als Inhaber wird vermutet, wer dort nach dem Melderecht gemeldet ist (siehe Anmeldung in der WG) oder im Mietvertrag als Mieter steht. Wie viele Personen in der Wohnung leben, spielt für die Höhe laut Beitragsservice keine Rolle.

Mitbewohner zahlt bereits: so meldet ihr euch ab

Zahlt in eurer WG schon jemand, braucht ihr kein eigenes Beitragskonto. Meldet in diesem Fall euer Konto ab. Haltet dafür am besten Name und Beitragsnummer der Person bereit, die den Beitrag zahlt, und fragt sie zuerst danach. Eure eigene steht auf den Schreiben des Beitragsservice, etwa auf der Anmeldebestätigung oder dem Kontoauszug, und hat neun Stellen. Die Abmeldung läuft über das Formular „Wohnung abmelden“ auf rundfunkbeitrag.de und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche Angaben das Formular verlangt, seht ihr dort. Reagiert auf Briefe des Beitragsservice, damit für dieselbe Wohnung kein zweites Konto stehen bleibt.

Den Beitrag teilen

Der Beitrag beträgt 18,36 € im Monat je Wohnung. Üblich ist die Zahlung für drei Monate, also 55,08 € im Quartal. Auf Wunsch geht es auch halbjährlich (110,16 €) oder jährlich (220,32 €) im Voraus. Die Tabelle zeigt den Betrag bei gleichem Anteil für alle (Stand 27. Oktober 2026, laut rundfunkbeitrag.de). Ändert sich der Beitrag, rechnet ihr neu. Den aktuellen Betrag findet ihr auf rundfunkbeitrag.de. Wie ihr Strom, Internet und Nachzahlungen teilt, steht unter WG-Nebenkosten.

Rundfunkbeitrag je Person bei gleichem Anteil

Rundfunkbeitrag je Person bei gleichem Anteil
PersonenAnteil im MonatAnteil im Quartal
2 Personen9,18 €27,54 €
3 Personen6,12 €18,36 €
4 Personen4,59 €13,77 €

Grundlage: 18,36 € im Monat, 55,08 € im Quartal für die ganze Wohnung. Stand 27. Oktober 2026.

Wer haftet

Mehrere Beitragsschuldner haften nach § 2 Absatz 3 RBStV als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Nach § 44 Absatz 1 AO schuldet dabei jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Beitragsservice kann sich bei einem offenen Beitrag also an jede Person halten, die als Inhaber gilt, auch wenn ihr intern anders geteilt habt. Klärt deshalb, wer den Beitrag zahlt, und gleicht Anteile untereinander aus.

Auszug und Wechsel des Zahlers

Wer auszieht, zeigt das dem Beitragsservice an. Die Beitragspflicht endet nach § 7 Absatz 2 RBStV mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung endet, aber nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies angezeigt worden ist. Wer sich nicht meldet, zahlt also unter Umständen weiter. Zieht die zahlende Person aus, bleibt die Wohnung beitragspflichtig. Sprecht rechtzeitig ab, wer künftig zahlt, und meldet das über die Formulare auf rundfunkbeitrag.de, damit Beitragsnummer und Abbuchung zur richtigen Person gehören. Mehr zum Auszug steht in der Auszug-Checkliste.

Befreiung

Eine Befreiung oder Ermäßigung gibt es nicht automatisch, sondern nur auf Antrag mit Nachweis. Wer unter welchen Voraussetzungen berechtigt ist, führt der Beitragsservice auf seiner Seite zu den Ausnahmen auf, sie steht unter den Quellen. Den Antrag stellt ihr über das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“. Fragt im Zweifel beim Beitragsservice nach, wie sich die Befreiung einer Person auf die Wohnung auswirkt.

In ManaWG als Fixkosten

Legt den Beitrag in der WG-Kasse als Fixkosten an: Betrag 55,08 €, Intervall „3 Monate (Quartal)“, bei „Bezahlt von“ die zahlende Person und die Aufteilung „Gleichmäßig“ auf alle, die sich beteiligen. Als erste Fälligkeit nehmt ihr den nächsten Abbuchungstermin. ManaWG bucht den Beitrag dann alle drei Monate automatisch als Ausgabe, und die Anteile fließen in den Saldo ein. Zahlt ihr jährlich, wählt ihr als Intervall 12 Monate und tragt den Jahresbetrag ein.

Häufige Fragen zu Rundfunkbeitrag in der WG

Muss jeder in der WG Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein. Der Rundfunkbeitrag fällt einmal pro Wohnung an. Eine Person zahlt, die anderen melden sich ab, und die WG teilt den Betrag unter sich.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag pro Person in der WG?

Der Beitrag gilt je Wohnung und beträgt 18,36 € im Monat (Stand 27. Oktober 2026). Bei gleichem Anteil zahlen zwei Personen je 9,18 €, drei Personen je 6,12 € und vier Personen je 4,59 € im Monat.

Wie melde ich mich ab, wenn mein Mitbewohner zahlt?

Über das Formular „Wohnung abmelden“ auf rundfunkbeitrag.de. Ihr braucht eure eigene Beitragsnummer, und die Abmeldung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Haltet außerdem Name und Beitragsnummer der zahlenden Person bereit, welche Angaben das Formular verlangt, seht ihr dort.

Wer haftet, wenn der Beitrag nicht bezahlt wird?

Mehrere Beitragsschuldner einer Wohnung haften als Gesamtschuldner (§ 2 Absatz 3 RBStV, § 44 AO). Der Beitragsservice kann sich daher an jede Person halten, die als Inhaber der Wohnung gilt.

Quellen (Stand 27. Oktober 2026)

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