ManaWGApp öffnenDer WG-Mietvertrag: drei Modelle im Vergleich
Wer in einer WG wohnt, hat nicht automatisch dieselben Rechte wie die Mitbewohner. Entscheidend ist, wie der Mietvertrag aufgebaut ist: ob alle gemeinsam unterschreiben, eine Person untervermietet oder jede Person einen eigenen Vertrag hat. Davon hängt ab, wer für die Miete haftet, wer kündigen kann und wie ein Wechsel abläuft. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen Mietervereine.
Von Abubakar Abditube (ManaWG) · Veröffentlicht am · Aktualisiert am
Modell 1: Gemeinsamer Hauptmietvertrag (Mietgemeinschaft)
Alle Mitbewohner unterschreiben einen Vertrag mit dem Vermieter, man spricht dann von einer Mietgemeinschaft. Jede Person hat damit dieselben Rechte, aber alle haften gemeinsam für die ganze Miete: Zahlt eine Person nicht, kann der Vermieter den vollen Betrag von jeder anderen verlangen. Kündigen können in der Regel nur alle gemeinsam, und einen Mitbewohner kündigen kann niemand. Will eine Person ausziehen, braucht der Wechsel die Zustimmung des Vermieters und der übrigen Mieter. Manche Vermieter nehmen dafür eine Klausel auf, die Mieterwechsel in der WG ausdrücklich erlaubt. Achtet beim Unterschreiben darauf, ob es sie gibt.
Modell 2: Hauptmieter mit Untermietern
Eine Person mietet die Wohnung und vermietet einzelne Zimmer weiter. Für die Untervermietung braucht sie die Erlaubnis des Vermieters. Für eine befristete Untervermietung steht der Ablauf unter Zwischenmiete in der WG. Der Hauptmieter haftet dem Vermieter gegenüber allein für die ganze Miete und trägt damit das Risiko, wenn ein Zimmer leer steht oder jemand nicht zahlt. Dafür entscheidet er mit, wer einzieht. Untermieter haben einen Vertrag nur mit dem Hauptmieter. Wohnen sie in einem möblierten Zimmer in dessen Wohnung, gelten oft kürzere Kündigungsfristen und ein geringerer Kündigungsschutz als bei einer normalen Mietwohnung.
Modell 3: Einzelmietverträge
Jede Person schließt einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter über ihr Zimmer und die Mitbenutzung von Küche und Bad. Das ist bei Studentenwohnheimen und gewerblich vermieteten WGs üblich. Niemand haftet für die Miete der anderen, und wer auszieht, kündigt nur den eigenen Vertrag. Den Nachfolger sucht dafür meist der Vermieter aus, die WG hat dabei oft wenig Mitsprache.
Die drei Modelle im Überblick
- Haftung für die Miete: Hauptmietvertrag alle gemeinsam, Untermiete der Hauptmieter, Einzelvertrag jede Person für sich
- Kündigung: Hauptmietvertrag nur gemeinsam, Untermiete der eigene Vertrag mit dem Hauptmieter, Einzelvertrag der eigene Vertrag
- Neue Mitbewohner: Hauptmietvertrag mit Zustimmung von Vermieter und WG, Untermiete wählt der Hauptmieter mit Erlaubnis des Vermieters, Einzelvertrag wählt der Vermieter
- Risiko bei Leerstand: Hauptmietvertrag alle, Untermiete der Hauptmieter, Einzelvertrag der Vermieter
Kaution in der WG
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Monatsraten gezahlt werden. Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag zahlt die WG sie gemeinsam. Haltet fest, wer welchen Anteil eingezahlt hat, denn bei einem Wechsel zahlt meist der Nachfolger seinen Anteil an die ausziehende Person, während die Kaution beim Vermieter bleibt. Bei Untermiete zahlt ihr die Kaution an den Hauptmieter.
Was in den Vertrag gehören sollte
- Wer Mieter ist, mit vollem Namen
- Welche Räume zur alleinigen Nutzung gehören und welche gemeinsam genutzt werden
- Miete und Nebenkosten, getrennt ausgewiesen
- Höhe der Kaution
- Ob Untervermietung oder Mieterwechsel erlaubt ist
- Kündigungsfristen und gegebenenfalls Befristung
- Welche Möbel mitvermietet sind
Muster-Checkliste für den Untermietvertrag
Ein fertiges Vertragsmuster passt selten genau auf eure WG. Die Tabelle zeigt, welche Punkte ein Untermietvertrag für ein WG-Zimmer regeln sollte, jeweils mit einer Beispielangabe zum Anpassen. Ob das Zimmer möbliert ist und der Hauptmieter selbst dort wohnt, entscheidet über die Kündigungsfrist. Welche Fristen gelten, wenn ihr später auszieht, steht unter WG-Zimmer kündigen.
Untermietvertrag für ein WG-Zimmer: Punkte mit Beispiel
| Punkt | Beispielangabe |
|---|---|
| Vertragsparteien | Name und Anschrift von Hauptmieter und Untermieter |
| Mietsache | Zimmer 2 mit 14 m², Mitbenutzung von Küche, Bad und Flur |
| Möbel | möbliert mit Bett, Schrank und Schreibtisch, oder unmöbliert |
| Miete | 350 € im Monat, davon 80 € Vorauszahlung für Nebenkosten |
| Fälligkeit | spätestens am dritten Werktag des Monats |
| Kaution | Betrag, höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten |
| Beginn und Dauer | ab 1. März, unbefristet oder mit Enddatum |
| Kündigung | gesetzliche Fristen nach § 573c BGB |
| Erlaubnis des Vermieters | Kopie der Erlaubnis zur Untervermietung als Anlage |
| WG-Regeln | Hausordnung und WG-Regeln als Anlage |
| Unterschriften | eigenhändig von beiden Seiten, mit Ort und Datum |
Beispielangaben zum Anpassen, kein geprüftes Vertragsmuster.
Welches Modell passt?
Für eine feste WG unter Freunden, die lange zusammen wohnen will, passt der gemeinsame Hauptmietvertrag mit einer Klausel für Mieterwechsel. Wechseln die Mitbewohner oft, etwa in Studentenstädten, ist Untermiete flexibler, belastet aber den Hauptmieter. Einzelverträge sind am bequemsten, geben der WG aber am wenigsten Einfluss darauf, wer einzieht. Wie ihr danach Miete, Nebenkosten und Einkäufe aufteilt, steht unter WG-Kosten aufteilen, alles Weitere für den Start in der Checkliste zum WG-Gründen.
Häufige Fragen zu WG-Mietvertrag
Welcher Mietvertrag ist für eine WG am besten?
Das hängt davon ab, wie fest die WG ist. Ein gemeinsamer Hauptmietvertrag gibt allen dieselben Rechte, macht Wechsel aber umständlich. Untermiete und Einzelverträge sind flexibler.
Haften in einer WG alle für die Miete?
Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag ja: Der Vermieter kann die ganze Miete von jeder Person verlangen. Bei Untermiete haftet nur der Hauptmieter, bei Einzelverträgen jede Person für ihr Zimmer.
Brauche ich für die Untervermietung eines WG-Zimmers die Erlaubnis des Vermieters?
Ja, Untervermietung braucht die Erlaubnis des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch darauf, etwa wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden ist.
Kann ein Mitbewohner allein aus dem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?
In der Regel nicht. Beim gemeinsamen Hauptmietvertrag müssen alle Mieter gemeinsam kündigen. Ein Wechsel einzelner Personen braucht die Zustimmung des Vermieters.
Was ist eine Mietgemeinschaft?
So heißt es, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag über eine Wohnung unterschreiben. Alle sind gleichberechtigte Mieter und haften zusammen für die ganze Miete.
Was ist ein Nebenmieter?
Meist ist damit eine Person gemeint, die neben anderen im Hauptmietvertrag steht, also ein Mitmieter. Manche benutzen das Wort auch für Untermieter. Entscheidend ist, wer den Vertrag mit wem unterschrieben hat.
Quellen (Stand 27. Oktober 2026)
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