ManaWGApp öffnenAnmeldung in der WG: Wohnungsgeberbestätigung und Frist
Wer in ein WG-Zimmer zieht, muss sich beim Bürgeramt anmelden, und dafür braucht es eine Wohnungsgeberbestätigung. Wer sie ausstellt, hängt vom Mietvertrag ab, und gerade bei Untermiete wissen viele Hauptmieter nicht, dass sie zuständig sind. Diese Seite fasst die Regeln des Bundesmeldegesetzes zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelheiten wie Formulare und Termine regelt eure Stadt.
Von Abubakar Abditube (ManaWG) · Veröffentlicht am · Aktualisiert am
Frist: zwei Wochen nach dem Einzug
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden, meist dem Bürgeramt. Das gilt auch für ein WG-Zimmer. In großen Städten sind Termine knapp. Bucht deshalb schon vor dem Umzug, die Frist läuft trotzdem. Viele Städte bieten die Anmeldung inzwischen auch online mit dem Personalausweis an.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Wohnungsgeber ist, wer euch die Wohnung überlässt. Habt ihr einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter oder steht ihr im gemeinsamen Hauptmietvertrag, ist es der Vermieter oder die Hausverwaltung. Bei Untermiete ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber und muss die Bestätigung selbst ausstellen. Er muss den Einzug innerhalb der zwei Wochen bestätigen. Weigert er sich oder kommt die Bestätigung nicht rechtzeitig, sagt ihr der Meldebehörde unverzüglich Bescheid.
Wenn der Hauptmieter die Bestätigung verweigert
Der Wohnungsgeber ist nach § 19 BMG verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Verweigert er die Bestätigung oder kommt sie nicht rechtzeitig, müsst ihr das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Ein Wohnungsgeber, der den Einzug nicht, falsch oder verspätet bestätigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 54 BMG). So geht ihr vor: Bittet den Hauptmieter schriftlich um die Bestätigung, damit ihr es belegen könnt. Setzt eine kurze Frist, die vor dem Ende der zwei Wochen liegt. Kommt nichts, informiert die Meldebehörde und fragt dort, wie ihr weiter vorgeht.
Muster: Was in der Bestätigung steht
Die Bestätigung enthält den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, bei abweichendem Eigentümer auch dessen Namen, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen (§ 19 Abs. 3 BMG). Die Tabelle zeigt ein Beispiel mit ausgedachten Angaben. Viele Städte haben eigene Formulare, die Angaben sind dieselben.
Beispiel einer Wohnungsgeberbestätigung
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Name und Anschrift des Wohnungsgebers | Erika Beispiel, Musterweg 1, 12345 Musterstadt |
| Name des Eigentümers, falls abweichend | Max Muster |
| Einzugsdatum | 01.11.2026 |
| Anschrift der Wohnung | Musterweg 1, 2. Obergeschoss links, 12345 Musterstadt |
| Namen der meldepflichtigen Personen | Jonas Probe |
Ausgedachte Angaben zur Veranschaulichung. Maßgeblich ist das Formular eurer Stadt.
Elektronische Bestätigung
Der Wohnungsgeber kann den Einzug auch elektronisch gegenüber der Meldebehörde bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG). Dafür erhält er ein Zuordnungsmerkmal, das er an die meldepflichtige Person weitergibt, damit sie es bei der Anmeldung angibt (§ 19 Abs. 4 BMG). Ob eure Meldebehörde diesen Weg anbietet, erfahrt ihr bei ihr.
Was ihr zum Termin mitbringt
Personalausweis oder Reisepass, die Wohnungsgeberbestätigung und das ausgefüllte Anmeldeformular, falls eure Stadt eines verlangt. Wer aus dem Ausland zuzieht, braucht je nach Herkunft weitere Unterlagen, etwa einen Aufenthaltstitel. Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenlos.
Hauptwohnung oder Nebenwohnung
Wer noch bei den Eltern gemeldet ist, muss angeben, welche Wohnung die Hauptwohnung ist. Das ist die Wohnung, die ihr vorwiegend nutzt, für Studierende meist die WG am Studienort. Viele Städte erheben auf eine Nebenwohnung eine Zweitwohnungsteuer. Prüft das, bevor ihr die WG als Nebenwohnung meldet.
Wann keine Anmeldung nötig ist
Wer in Deutschland schon gemeldet ist und höchstens sechs Monate bleibt, muss sich für die neue Wohnung weder an- noch abmelden, zum Beispiel bei einer Zwischenmiete während eines Praktikums. Bleibt ihr länger, meldet ihr euch innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der sechs Monate an. Wer sonst im Ausland wohnt, muss sich schon nach drei Monaten anmelden.
Beim Auszug: abmelden nur in zwei Fällen
Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich am neuen Wohnort an, die alte Adresse wird dabei automatisch abgemeldet. Abmelden müsst ihr euch nur, wenn ihr ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt, ohne eine neue zu beziehen. Das geht frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug. Was beim Auszug sonst ansteht, steht in der Auszugs-Checkliste.
Bußgelder
Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Dasselbe gilt für einen Wohnungsgeber, der die Bestätigung nicht oder falsch ausstellt. Eine Gefälligkeitsbestätigung für jemanden, der gar nicht einzieht, kann bis zu 50.000 Euro kosten.
Nach der Anmeldung
Mit der Meldebescheinigung lassen sich Bankkonto, Rundfunkbeitrag und Verträge auf die neue Adresse umstellen. Den Rundfunkbeitrag zahlt die WG nur einmal, wie ihr ihn aufteilt, steht im Ratgeber zum Rundfunkbeitrag in der WG. Was in den ersten Tagen sonst wichtig ist, fasst die Einzugs-Checkliste zusammen.
Häufige Fragen zu Anmeldung in der WG
Wer stellt in der WG die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Bei einem eigenen Vertrag oder dem gemeinsamen Hauptmietvertrag der Vermieter oder die Hausverwaltung. Bei Untermiete der Hauptmieter.
Was tun, wenn der Hauptmieter nicht unterschreibt?
Bittet ihn schriftlich um die Bestätigung und setzt eine kurze Frist. Kommt sie nicht rechtzeitig, teilt ihr das der Meldebehörde unverzüglich mit.
Wie lange habe ich Zeit, mich in der WG anzumelden?
Zwei Wochen ab dem Einzug. Ist kein Termin frei, bucht den nächsten möglichen und hebt die Bestätigung auf.
Muss ich mich für ein WG-Zimmer anmelden, wenn ich nur ein paar Monate bleibe?
Wer in Deutschland schon gemeldet ist und höchstens sechs Monate bleibt, nicht. Wer sonst im Ausland wohnt, muss sich nach drei Monaten anmelden.
Was passiert, wenn ich mich zu spät anmelde?
Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen, die Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.
Muss ich mich beim Auszug aus der WG abmelden?
Nur wenn ihr ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung am neuen Ort.
Quellen (Stand 27. Oktober 2026)
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